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GLOLOG

Transporte

& Umzüge

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über Umzüge, Transporte, Lagerungen sowie sonstige Dienstleistungen, die GLOLOG mit Auftraggebern schließt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn GLOLOG deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Fälligkeit und Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist:

  • bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung,

  • bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung

fällig und in bar oder per zuvor vereinbarter gleichwertiger Zahlungsmittel zu leisten. Der Auftraggeber gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt. GLOLOG ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Inkassokosten zu verlangen.

3. Beauftragung Dritter

GLOLOG ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags Subunternehmer oder weitere Frachtführer einzusetzen. Eine Haftung für deren Auswahl wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen.

 

4. Leistungsumfang und zusätzliche Leistungen

GLOLOG erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs.
Zusätzliche, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen sowie Leistungen infolge vom Auftraggeber veranlasster Änderungen werden gesondert berechnet.

5. Trinkgelder

Trinkgelder sind freiwillig und werden nicht auf Rechnungen angerechnet.

6. Handwerker- und Fremdleistungen

GLOLOG haftet nicht für Leistungen von vermittelten Handwerkern oder Dritten. Vertragspartner dieser Leistungen ist der Auftraggeber.

7. Elektro-, Gas-, Montage- und Installationsarbeiten

GLOLOG führt Elektro-, Gas-, Dübel-, Wasser- oder sonstige Installationsarbeiten nur aus, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Montagen von Neumöbeln oder Möbeln, die nicht durch GLOLOG demontiert wurden, erfolgen nur nach vorheriger Absprache.

8. Möbeleinlagerung

Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist GLOLOG berechtigt, das Lagerverhältnis fristlos zu kündigen und das Lagergut nach Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von 10 Tagen auf Kosten des Auftraggebers zu verwerten oder zu entsorgen. Jeder angefangene Monat der Lagerung wird berechnet.

9. Rücktritt, Kündigung oder Verschiebung

Ein Rücktritt oder eine Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform (Post oder E-Mail).
Im Falle der Kündigung oder Verschiebung des Umzugstermins durch den Auftraggeber gelten folgende Entschädigungsansprüche:

  • bis 40 Kalendertage vor Termin: 30 % des vereinbarten Entgelts

  • bis 20 Kalendertage vor Termin: 60 % des vereinbarten Entgelts

  • bis 72 Stunden vor Termin: 85 % des vereinbarten Entgelts

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

10. Transportsicherung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an Geräten (z. B. Waschmaschinen, EDV-Anlagen, TV- und HiFi-Geräten) transportgerecht zu sichern oder sichern zu lassen. GLOLOG ist nicht verpflichtet, die Sicherung zu prüfen.

11. Erstattung von Umzugskosten

Besteht ein Anspruch des Auftraggebers gegenüber Dritten (z. B. Arbeitgeber, Dienststelle), so weist der Auftraggeber diese an, die fälligen Beträge abzüglich etwaiger Anzahlungen direkt an GLOLOG zu zahlen.

12. Nachprüfungspflicht

Der Auftraggeber hat bei Abholung und Ablieferung des Umzugsgutes zu prüfen, dass alle Gegenstände ordnungsgemäß übergeben bzw. übernommen wurden. GLOLOG haftet nicht für fehlende Gegenstände nach erfolgter Abnahme.

13. Mitteilungen und Missverständnisse

GLOLOG haftet nicht für Schäden aus Missverständnissen mündlicher oder fernmündlicher Mitteilungen oder Weisungen, die nicht schriftlich bestätigt wurden.

14. Haftung und Schadensanzeige

Schäden, die GLOLOG zu vertreten hat, sind innerhalb von zwei Kalendertagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Später geltend gemachte Schäden sind ausgeschlossen.
Die gesetzliche Haftung nach § 451e HGB bleibt unberührt, wird jedoch auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt.

15. Pauschalpreise und Mehraufwand

Bei Vereinbarung eines Pauschalpreises ist GLOLOG berechtigt, bei nicht vereinbartem Mehraufwand (z. B. zusätzliche Leistungen, Wartezeiten, schwierige Zugänge) einen angemessenen Aufpreis zu verlangen.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von GLOLOG.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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